Wir haben hier für Interessierte die Liste der besonders geschützter Arten in Baden-Württemberg vom LUBW kopiert. Das ist nicht die Rote Liste, sondern eine Liste von Arten, die im Anhang der Naturschutzverordnung und in den FFH Richtlinien genannt wird. Ein Fehlen in dieser Liste bedeutet nicht, dass eine Art nicht geschützt ist, sondern nur das sie nicht besonders geschützt ist.