Liebe Freunde des Urseetal,
Die Schallmauer ist gebrochen!
Fünfzig verschiedene Tagfalter haben wir in den letzten 5 Jahren im Urseetal fotografiert. Das Gebiet, auf das wir uns bei unseren Entdeckungen beschränken, ist gerade mal 3,5 Kilometer lang, (von der Kirche in Lenzkirch bis zur Wendeschleife des Urseerundweges) und wo es am breitesten ist, 700 m breit. Das NSG hat eine Fläche von 30 ha, das Gebiet drumherum vielleicht nochmal genauso viel. Das ist eigentlich ein winziges Fleckchen. Und dennoch finden wir hier eine Vielfalt an Tagfaltern, die so schnell woanders nicht erreicht oder nicht beobachtet wird. Und nicht nur von Tagfaltern, genauso von Nachtfaltern, Libellen, Heuschrecken, und auch von Vögeln oder Schlangen und anderen Reptilien.
Wie kann diese Vielfalt entstehen bzw. wie konnte sich diese Vielfalt erhalten? Zur Geschichte des Urseetales kann natürlich Manfred Haderer viel mehr sagen als wir, gemeinsam mit ihm haben wir aber die Besonderheit des Urseetales wieder ins Bewußtsein gerückt und wollen jetzt versuchen, für den Erhalt der Artenvielfalt in unserem Kleinod Maßnahmen zu gestalten. Dass mitten im Urseetal ein Naturschutzgebiet liegt, kommt der Artenvielfalt zu Gute, aber dass bis ins letzte Jahr z.B. auf den Wiesen im Naturschutzgebiet Schwemmmist ausgebracht worden ist, ist natürlich keine Förderung der Artenvielfalt. Da keimt aber ein kleines Pflänzchen, denn von diesem Düngen haben die Bauern im Jahre 2012 bislang jedenfalls Abstand genommen. Da im Jahre 1992 bei der Erweiterung des Naturschutzgebietes nur diejenigen Bewirtschaftungen genehmigt wurden, die bis dahin schon bestanden, darf nur der Bauer heute, d.h. 20 Jahre später, Schwemmmist ausbringen, der das schon vor 1992 gemacht hat. Da die Laufstallhaltung von Kühen, bei der Jauche und Mist nicht mehr getrennt aufgefangen werden, sondern gemeinsam im Güllesilo, erst viel später im Hochschwarzwald Einzug gehalten hat, ist das Ausbringen von Schwemmmist im NSG Ursee faktisch verboten, weil es das 1992 noch nicht gab. Wir haben diese Bestimmungen seit Beginn des Kulturlandschaftsprojektes immer wieder öffentlich formuliert und nirgends Widerspruch erfahren. Es waren auch die Landwirte auf den verschiedenen Veranstaltungen dabei. Daher vermuten wir, dass auch die Landwirte verstanden haben, dass das Schwemmmist/Gülle-Ausbringen im NSG regelwidrig war und ist.
Uns geht es nicht darum, jemanden vor den Richter zu ziehen, der sich nicht regelkonform im NSG verhält. Wir fragen aber mal unsere Leser, wie man sich zu einem PKW-Fahrer stellen soll, der sein Auto im innersten Bereich des Wasserschutzgebietes abstellt, mitten im ausgeschilderten Naturschutzgebietes und außerdem noch ein Fahrverbot für Fahrzeuge aller Art überfahren hat. Das Auto wurde heute fotografiert, die Nummer ist notiert.
Oder: Am vorletzten Freitag gab es eine naturkundliche Wanderung durch das Urseetal. Dabei haben wir auch die beiden Orchideen innerhalb der Umzäunung des ortsnahen Tiefbrunnen gewürdigt. Am folgenden Montag war die Fa. Metzger in Raitenbuch beauftragt, innerhalb der Umzäunung zu mähen. Der junge Mann wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Orchideen streng geschützt sind. Er hat sie beide nieder gemäht. Das ist nicht mehr fahrlässig, es ist absichtlich. Es ist zum Heulen! Ob noch andere geschützte Pflanzen zerstört wurden, können wir nicht sagen, da wir das Terrain nicht abgegangen sind. Es ist ja auch nicht so, dass die Orchideen im nächsten Jahr wieder da sein werden. Seit 20 Jahren haben wir dort noch nie eine Orchidee gesehen, einmal ein Knabenkraut auf der südlichen Bachseite zur Straße nach Schluchsee, diese Pflanze war auch nach 3 Tagen abgerissen.
Ob der Auftrag, innerhalb und außerhalb der Umzäunung zu mähen, überhaupt NSG-gerecht ist, ist äußerst zweifelhaft: In einem NSG sind Pflanzen und Tiere geschützt. Nur bei der Bewirtschaftung sind Eingriffe erlaubt. Allein aus optischen Gründen im Juli die Grundstücke zu mähen, wird durch das NSG nicht abgedeckt, sondern ist gesetzeswidrig. Wenn jemand meint, die Gruppenwasserversorgung, die für das Mähen verantwortlich ist, zur Rechenschaft zu ziehen, treten wir gerne als Zeugen auf. Auch öffentliches Eigentum verpflichtet. Wenn schon auf öffentlichen Grundstücken der Naturschutz mit Füßen getreten bzw. mit Sensen zerschnitten wird, wie kann man dann vom Privatmann erwarten, Richtlinien des Naturschutzes einzuhalten.
Nachdem jetzt das Urseetal zum Glück mehr im Focus steht, sind auch solche Dicken Bretter, wie das Verhalten der Gruppenwasserversorgung im NSG, zu bohren. Es geht wie gesagt nicht um Strafe, sondern um Verhaltensänderung.
Lassen Sie uns bitte wissen, wie Sie zu diesen Vorgängen stehen. Wir werden auf alle Mitteilungen reagieren.
Viel Spaß bei den Wanderungen im Urseetal bei jetzt schönerem Wetter.
Die Urseetäler